1) Anwendungsbereich
Die Geschäftsbedingungen der Schneesportinitiative Schweiz gelten für alle Reservationsanfragen und Buchungen bei den von der Schneesportinitiative Schweiz via GoSnow.ch vermittelten Schneesportaktivitäten.
2) Vertragsparteien
Die Schneesportinitiative Schweiz ist Vermittler der Angebote.
Die Buchungsbestätigung gilt als bindend und wird an die Leistungsträger vor Ort weitergeleitet. Für die Abwicklung der Schneesportaktivität steht der Schule eine Kontaktperson vor Ort zur Verfügung.
Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Unterkunft, resp. die Nutzungsbedingungen der Leistungsträger vor Ort.
3) Preise
Die Leistungen der von der Schneesportinitiative Schweiz vermittelten Schneesportaktivitäten werden als Pauschalpreis abgerechnet (unabhängig vom Leistungsbezug).
4) Zahlung und Zahlungskonditionen
Die Bezahlung des Pauschalpreises ist direkt an die Schneesportinitiative Schweiz zu leisten.
- 60% ist als Vorauszahlung bis 4 Wochen vor Lagerbeginn zu leisten.
- Der Rest wird mittels einer Schlussabrechnung nach dem Lager beglichen.
Allfällige zusätzliche bezogene Mahlzeiten und/oder Dienstleitungen sind direkt vor Ort zu bezahlen, resp. werden zusätzlich verrechnet.
5) Annullierungsbedingungen
Die Schule / Lehrperson ist verpflichtet, sämtliche Vertragsänderungen direkt und so früh als möglich schriftlich der Schneesportinitiative Schweiz, sowie der Kontaktperson vor Ort mitzuteilen.
Änderungen der Anzahl Teilnehmer werden bis acht Tage vor Lagerbeginn berücksichtigt (max. 20% der Gesamtteilnehmerzahl). Kurzfristige Abmeldungen werden zu 80% des Pauschalpreises verrechnet.
Bei einer kompletten Annullation (oder einer Änderung der Anzahl Teilnehmenden über 20% der Gesamtteilnehmerzahl) gelten diese Fristen und Kosten:
- Bis 16 Wochen vor Beginn der Schneesportaktivität bleibt dies kostenlos
- Bis 8 Wochen vor Beginn der Schneesportaktivität werden max. 20% des Pauschalpreises fällig
- Bis 4 Wochen vor Beginn der Schneesportaktivität werden max. 50% des Pauschalpreises fällig
- Innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Schneesportaktivität werden max. 80% des Pauschalpreises fällig
Die Annullationskosten werden individuell und effektiv anhand der Annullationskostenrechnungen der Leistungsträger abgerechnet. Die Schneesportinitiative Schweiz behält sich vor, allenfalls auch eine Aufwandsentschädigung zu verrechnen.
6) Versicherung
Reise-Annullationskosten- sowie Unfall-Versicherung ist Sache der Teilnehmenden, resp. der Schule.
7) Datenschutz
Für die Schneesportinitiative Schweiz hat die Wahrung Ihrer Privatsphäre absolute Priorität. Wir sind bestrebt Ihnen ein Höchstmass an Datenschutz und Sicherheit zu garantieren.
Die im Rahmen der Buchung erfassten persönlichen Angaben (beispielsweise Name, eMail-Adresse, etc.) werden von der Schneesportinitiative Schweiz gespeichert und zur korrekten Abwicklung Ihrer Reservation, Buchung und Aufenthaltes verwendet. Des Weiteren werden diese Daten ausschliesslich zu Zwecken unserer eigenen Kundenbefragung, Werbung und Statistik verwendet. Ihre persönlichen Angaben werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
8) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bern.